Textmaterial
Zustimmung des Vollzugsrates zur Absetzung des Berliner Polizeipräsidenten Emil Eichhorn vom 06.01.1919

An die Bevölkerung Groß-Berlins!
Der Vollzugsrat für Groß-Berlin hat die vom Zentralrat der deutschen sozialistischen Republik verlangte und vom Ministerium des Innern vollzogene Amtsenthebung des Berliner Polizeipräsidenten Eichhorn bestätigt.
Mithin haben alle von der Revolution eingesetzten Behörden dieser Entlassung zugestimmt. Die erdrückende Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung Berlins wünscht, daß diese Entlassung so rasch wie möglich zur Tat gemacht wird.
Den Befehlen des Polizeipräsidenten Eichhorn, der sich sein Amt willkürlich anmaßt, ist daher nicht mehr Folge zu leisten. Wer sie befolgt, handelt in offener Auflehnung gegen die Reichsregierung, gegen den vom Kongreß aller Arbeiter und Soldatenräte gewählten Zentralrat und gegen den Vollzugsrat für Groß-Berlin.

Ritter, Gerhard A. und Miller, Susanne (Hrsg.):"Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente". 2.Auflage, Frankfurt 1968
Erläuterung:
Am 6.Januar 1918 stimmte der Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldatenräte von Groß-Berlin der Entlassung des Berliner Polizeipräsidenten Emil Eichhorn zu, die der preußische Ministerpräsident Paul Hirsch bereits am 4.Januar vorgenommen hatte.
Zwischen Eichorn und Ebert war es nach dem Eingreifen von Eichhorns Sicherheitswehr bei Eberts brutalem Vorgehen gegen die Volksmarinedivision während der Weihnachtsunruhen zu erheblichen Spannungen gekommen und so folgte nach dem Rücktritt der anderen USPD-Mitglieder aus dem Rat der Volksbeauftragten und der preußischen Regierung schließlich auch der Rauswurf Eichhorns.
Aus den von USPD und KPD organisierten Protestdemonstrationen entwickelte sich in den folgenden Tagen der sogenannte Spartakusaufstand.