1. |
Die Kommandogewalt über Heer und Marine und Schutztruppen üben
die Volksbeauftragten unter Kontrolle des Vollzugsrats aus. |
2. |
Als Symbol der Zertrümmerung des Militarismus und der Abschaffung des
Kadavergehorsams wird die Entfernung aller Rangabzeichen und des
außerdienstlichen Waffentragens angeordnet. |
3. |
Für die Zuverlässigkeit der Truppenteile und für die
Aufrechterhaltung der Disziplin sind die Soldatenräte verantwortlich. Der
Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte ist der Überzeugung,
daß die unterstellten Truppen den selbstgewählten Soldatenräten
und Vorgesetzten im Dienste den zur Durchführung der Ziele der
sozialistischen Revolution unbedingt erforderlichen Gehorsam erweisen.
Vorgesetzte außer Dienst gibt es nicht mehr. |
4. |
Entfernung der bisherigen Achselstücke, Unteroffizierstressen usw.,
Kokarden, Achselklappen und Seitengewehre ist ausschließlich
Angelegenheit der Soldatenräte und nicht einzelner Personen.
Ausschreitungen schädigen das Ansehen der Revolution und sind zur Zeit der
Heimkehr unserer Truppen unangebracht. |
5. |
Die Soldaten wählen ihre Führer selbst. Frühere Offiziere,
die das Vertrauen der Mehrheit ihres Truppenteils genießen, dürfen
wiedergewählt werden. |
6. |
Offiziere der militärischen Verwaltungsbehörden und Beamte im
Offiziersrange sind im Interesse der Demobilisation in ihren Stellungen zu
belassen, wenn sie erklären, nichts gegen die Revolution zu unternehmen.
|
7. |
Die Abschaffung des stehenden Heeres und die Errichtung der Volkswehr sind
zu beschleunigen. |
8. |
Vorstehende Sätze sind Richtlinien. Die endgültigen
Ausführungsbestimmungen werden von den 6 Volksbeauftragten unter Kontrolle
des Vollzugsrates und im Einvernehmen mit den Soldatenräten von Heer und
Marine festgesetzt. |